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Wohnheim mit zusätzlichem Versorgungsvertrag nach SGB XI

  Im Wohnheim 1 leben pflegebedürftige Menschen mit Behinderung auf insgesamt sechs Gruppen in Einzelzimmern. Jeweils zwei Zimmer teilen sich eine Dusche und Toilette. Der gemeinsam genutzte Speise- und Wohnraum lädt zu vielfältigen Aktivitäten ein und fördert das Zusammenleben auf der Gruppe.
Eine dieser Gruppen ist auf die Bedürfnisse behinderter Menschen im Seniorenalter spezialisiert.

Das Wohnheim 3 teilt sich in zwei Gruppen, in denen behinderte Menschen in Einzel- und Doppelzimmern leben. Auch hier wird die notwendige Pflege von Fachpersonal durchgeführt.
Hier sind Wohn- und Speiseraum getrennt. Gemütliche Aufenthaltsecken und Nischen laden zum Verweilen ein.

Das Wohnheim ist als vollstationäre Pflegeeinrichtung nach SGB XI anerkannt.

    Wohnheim mit zusätzlichem Versorgungsvertrag nach SGB XI