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Regionale Wohnverbünde
Wer das im SGB IX festgelegte „Wunsch- und Wahlrecht“ von Menschen mit Behinderung ernst nimmt, muss dafür sorgen, dass diese Menschen mitten im Gemeinwesen Wohnungen, Arbeit und Unterstützungsleistungen finden können.
Das bedeutet – ganz im Sinne der Idee des „Community Living“: Abbau von Sondereinrichtungen, die abseits von Begegnungsmöglichkeiten mit nichtbehinderten Menschen liegen, und Aufbau von kleinräumigen Wohneinheiten und Arbeitsmöglichkeiten mitten in der Gemeinde, dort, wo das Leben spielt. Die allermeisten Menschen mit Behinderung wollen nicht als etwas Besonderes wahrgenommen werden, sondern als ganz normale Bürger innerhalb städtischer oder dörflicher Strukturen. Es ist Aufgabe unterschiedlichster Gruppen im Gemeinwesen (Stadtverwaltung, Leistungsträger, Leistungsanbieter, Vereine, Bürgerschaft, Nachbarschaft), dies zu erkennen und behindertengerechte Unterstützungsmöglichkeiten aufzubauen.
Die L.EH stellt sich dieser Aufgabe: Sie baut sukzessive Plätze an ihren zentralen Standorten ab, um parallel dazu Unterstützungsmöglichkeiten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Assistenzleistungen in kleinen, dezentralen Einheiten aufzubauen. In diesen werden Menschen mit Behinderung entsprechend ihrem ganz individuellen Hilfebedarf begleitet. Also passgenaue Hilfen statt Rundumversorgung, Wohngruppe statt Großheim, Arbeitsplätze nah am ersten Arbeitsmarkt statt Werkstatt, Begegnungsmöglichkeiten statt Absonderung.
Im Folgenden stellt die L.EH ihre aktuellsten Projekte zur Dezentralisierung ihrer Einrichtungen vor.

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